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CHARTA-WORKSHOP, März 2003 |
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Protokoll AG 1: Wissen als öffentliches Gut |
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Rapporteur: Ralf Grötker
I. Diskussion
Um die vor allem in § 1, § 2 und § 7 der Rohfassung des Charta-Textes dargelegten Überlegungen zur Wissensökonomie in Richtung von Aktionsvorschlägen weiter zu entwickeln, wurden in der Diskussion in der AG zunächst die Kernkonzepte noch einmal aufgegriffen:
- Was ist "Wissen"? Sollen unter den Begriff auch Dimensionen von "Information" wie etwa Saatgut und Bio-Patente" subsumiert werden?
- Was bedeutet: "Zugang zu fairen Bedingungen", beziehungsweise "freier Zugang"? Was ist "fair"? Muss nicht auch die Befähigung, Wissensnetze überhaupt nutzen zu können, mit unter den Zugangsbedingungen aufgeführt werden? (Hier böte es sich an, eine Verbindung zu § 8 zu ziehen.)
- Wie soll, über den reinen Zugang hinaus, mit Rücksicht auf die Urheber die Veränderung und Weiterverarbeitung von Informationen geregelt werden?
- Wie kann die Idee der Informationsfreiheit auf eine internationale Basis gestellt werden?
- Und schließlich: Welche Dimensionen des Wissens sollen von der Forderung nach freiem Zugang ausgenommen werden? (Es fiel hier z.B. das Stichworte "Bau einer Atombombe.)
II. Aktionsvorschläge
Für das weitere Vorgehen wurden folgende Vorschläge eingebracht.
- Die bereits von Rainer Kuhlen entworfene Liste von Aktionen bildet die Grundlage der weiteren Überlegungen. Die Redaktionsgruppe sollte zunächst die dort skizzierten Vorschläge gewichten und sich auf eine kleine Auswahl von Aktionen einigen. (cf. R. Kuhlen: "Vorschläge für einen Aktionsplan". 17.03.2003)
- Es muss ergänzt werden, dass nicht nur die Forschung, sondern auch die
(Schul-)ausbildung und das dazu erforderliche Lehrmaterial unter die Forderung fällt: "Alles mit öffentlichen Mitteln produzierte Wissen ist automatisch Gemeingut"
- Besonders betont wurde in der Diskussion der Punkt "Metasuchdienste"
- Als weiterer Vorschlag kam die Idee auf, der Monopolisierung von Kulturgütern (wie dies zum Beispiel Bill Gates’ Bildersammlung samt angeschlossenem Bilderdienst "Corbis" darstellt) entgegenzuwirken – etwa durch Regeln, die den Erwerb von als solche klassifizierten Kulturgütern mit einer Verpflichtung koppeln, dass diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
- In der Runde wurde auch der Wunsch geäußert, Patentforschung (z.B. für Medikamente) mit staatlichen Mitteln und unter öffentlicher Direktive zu betreiben. Die daraus resultierenden Patente würden dann in der Public Domain verbleiben.
III. Ausblick
Eine gewisse Grundspannung bleibt bestehen: Einerseits wollen wir den Zugang "offen", "frei" oder "frei" gestalten; andererseits aber auch die Lebensgrundlage der Kulturschaffenden nicht zerstören. Ein bürgerrechtliches Programm muss diese beiden Zielsetzungen berücksichtigen. Konkret: Was für Modelle können wir uns vorstellen – und worauf sollten sich folglich die Forderungen der Bürgerrechte-Charta konzentrieren? (Beispiel: Reduzierung der Zeitspanne, innerhalb derer Urheberrechte zu kommerziellen Zwecken in Anspruch genommen werden können. Gibt es alternative Vorschläge?) – Oder: Sollten wir nicht in der Zielsetzung der Charta eine Unterscheidungen zwischen (nonkommerziellem) "Wissenschafts-Wissen" und (zumindest semi-kommerziellem) "Kultur-Wissen" zugrunde legen, um der oben skizzierten Aufgabe besser gerecht werden zu können?
In Punkto "Nachhaltigkeit" ("... für eine nachhaltige Wissensgesellschaft) besteht ein gewisses PR-Problem. Ungeachtet der Eignung des Begriffs in inhaltlicher Hinsicht wird "Nachhaltigkeit" stark mit Konsenspolitik assoziiert und gehört mittlerweile auch zum Standard-Programmpunkt der Zielbeschreibung von nahezu jedem großen Unternehmen. Darüber, wie dieses Problem zu lösen ist, sind wir uneins.
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