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CHARTA-WORKSHOP, März 2003 |
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Protokoll AG 5: Privacy |
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Rapporteur: Nils Leopold
I. Debatte
Risiken Überwachbarkeit (mehr Staat) als auch die Manipulationsfähigkeit der Menschen (mehr private Wirtschaft) in der Informationsgesellschaft. Der überwachte, gläserne Mensch ist manipulierbar. Manipulierbare Menschen können nicht verantwortungsbewußt handeln. Diese Manipulationsfähigkeit gefährdet nicht nur den Einzelnen, sondern Staat und Gesellschaft insgesamt. Demokratischer Staat brauch Bürger, die im Grundsatz unbefangen, unmanipuliert un d unüberwacht mitentscheiden können.
Schutzgüter
Wording: privacy oder Recht auf Privatheit (informationelle) Selbstbestimmung
Privacy, Menschenrecht, informationelle Selbstbestimmung ist Menschenrecht!
Privacy nicht als Selbstzweck (individualistisch), sondern Grundlage einer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft
Unabhängig von Diskussion, ob möglicherweise auch Eigentumsrecht
Schutz von Wissen ist begriffliche in Charta sinnvoll, aber nicht ausreichend; Ergänzung um weiteren Begriff „Information"
Entscheidungsfähigkeit stärken über technische Hilfsmittel
Medienkompetenz
Schutzkonzepte
- Primär Selbstentscheidung/Selbstschutzmöglichkeiten des Einzelnen zu stärken; Befähigung zum Selbstdatenschutz (oder mehr parternalistische Modelle denkbar)
- Recht der anonymen Nutzung als Grundsatz (oder nur kontextabhängig definierbar)
- Waffengleichheit in Informationsgesellschaft kaum herstellbar, deshalb Befähigung zum Selbstdatenschutz besonders wichtig
- Aber Mindeststandards in den unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft zB. Informed Consent; ggü. Staat klare rechtliche Rahmenbedingungen für Eingriffe in das Menschenrech) sind festzulegen
- Information/Transparenz für Einzelnen über Art, Umfang und Inhalt der Verarbeitung seiner Daten gehört in die Charta
- Standards auf verschiedenen Ebenen und differenziert erforderlich; auch jenseits rechtlicher Regulierung
- Recht auf Schutz der Daten als Menschenrecht
- Befähigung zum Selbstschutz über tools etc.
Ergebnis: neue Redaktionsgruppe zur Überarbeitung des Artikels „Schutz der Privatheit"
II. Ad Art. Ergänzungen
- Digitale Technologien führen zu veränderter Arbeit der Sicherheitsbehörden: digitale Netze zB. erlangen Funktion auch als Überwachungsnetze
- Drastischer Verlust an Anonymität in digitalen Netzen /virtual world im Gegensatz zur real world, verlangt nach gesellschaflticher Gegensteuerung (zB. Profiling practices, Persönlichkeitsbilder zur manipulativen Verwertung
III. Aktionsprogramm
Rechtliche Verankerung: Gesetz und Selbstregulierung
- Problem ungleichzeitiger Regelung weltweit, Überwindung digitaler Spaltung muss mit Regelungen einhergehen
Techniknormung (Bsp: P3P, ETSI-Schnittstellen für Überwachtung)
Förderung der Medienkompetenz
- nicht nur hinsichtlich der Bedienung/Technik, auch bzgl. Privatheit, Befähigung zum Selbstdatenschutz
- Qualitätssicherung
Lobby
- Appell an internationale Akteure: Einbau von Privacy in UN-Prozeß
Awareness
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