Rapporteur: Oliver Passek
Wir haben in unserer Arbeitsgruppe folgende Forderungen hinsichtlich einer „Charta der Bürgerrechte in der nachhaltigen Wissensgesellschaft" erarbeitet:
I. Hinsichtlich der traditionellen Massenmedien Print und Rundfunk unter Berücksichtigung der Medienkonvergenz
Kulturelle Vielfalt ist für uns ein essentielles Charterziel. Entwicklungspolitik und Kommunikationspolitik gehören in der nachhaltigen Wissensgesellschaft miteinander verbunden, genauso wie Demokratisierung und Kommunikationspolitik.
Kulturelle Vielfalt kann aber nur über „Free Access" zu allen Medien für alle funktionieren. Kulturelle Vielfalt verstehen wir in diesem Zusammenhang ausdrücklich als Gegenpol zur Kommerzialisierung von Wissen. Außerdem plädieren wir dafür, die Gender-Perspektive stärker zu fokussieren.
Wir wünschen uns einen weltweiten Kodex der Medienschaffenden, der auch den Bereich der öffentlichen Ausbildung hinsichtlich eines globalen Kulturverständnisses regelt. Leitmaxime dieser Ausbildung dürfen nicht ökonomische, sondern vielmehr diskursive Elemente sein. Öffentliche mediale Organisationsformen sollten sich nach Prüfsteinen richten, die inhaltliche und ethische Vorgaben enthalten.
Wir fordern eine weltweite Etablierung und Stärkung der öffentlich-rechtlichen Massenmedien, ein Mehr an kommerziellen privaten Sendern und einen Ausbau des sogenannten Low-Budget-Bereiches, z.B. Offene Kanäle und Community-Radios. „Public Access Fenster" sollten aber nicht auf Nischenmedien beschränkt sein, sondern in öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen festgeschrieben werden. Die Schaffung medialer Vielfalt ist die wirkungsvollste Anti-Konzentrationspolitik. Diese Dreigliederung (öffentlich-rechtlich, privat, alternativ) des Mediensektors soll weltweit implementiert und anerkannt werden.
II. Ausbildung und Medienkompetenz
Der Bereich Ausbildung spielt bei der Vermittlung von Medienkompetenz eine sehr wichtige bildungspolitische Rolle. Medienkompetenz muss zum einem erstrangigen Bildungsziel werden – unser Vorschlag: ein Schulfach Medienkompetenz oder erweitert, „Visual Literacy", in dem auch die Neuen Medien und sich verändernde Kommunikationsformen ausreichend berücksichtigt werden. Medienkompetenz verstehen wir nicht nur passiv – z.B. in der Vermittlung von Medienselektion – sondern auch aktiv: Selber Beiträge zu produzieren und ins Netz stellen zu können.
III. Netzspezifische Forderungen
Wir fordern ein Grundrecht auf freien Netzzugang und auf Inhalteeinstellung ins Netz für jedes Individuum. Der öffentliche Raum muss im Netz erhalten bleiben und wahrnehmbar sein, z.B. durch entsprechende Domain-Endungen. Wir fordern analog zum Rundfunk auch einen „Public Service" für das Netz, um objektive Informationen auch als solche sichtbar vermittelt zu bekommen. Public Access und Public Service sind dabei untrennbar miteinander verbunden. Im Netz müssen zur Vielfaltssicherung ausreichend Tools für Zivilgesellschaften bereitgestellt werden, diese dürfen nicht durch technische Standardisierungen eingeschränkt werden. Freies Publizieren ist ein Grundrecht in einer nachhaltigen Wissensgesellschaft.