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AUF DEM WEG ZU EINER CHARTA |
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Forum 4: Informationsfreiheit |
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Alte Charta, Version 1.0
1. Freier Zugriff auf Wissen. Zentrales Ziel einer nach nachhaltigen Prinzipien organisierten Wissensgesellschaft ist, dass in der Gegenwart, aber auch für zukünftige Generationen der freie Zugriff auf Wissen und Information gesichert bleibt. "Freier Zugriff" muss nicht "kostenloser Zugriff" heißen, aber der Zugriff auf Wissen muss für jedermann, zu jeder Zeit, von jedem Ort und zu fairen Bedingungen möglich sein. Nur der freie Umgang mit Wissen und Information ermöglicht die demokratische Teilhabe am öffentlichen Geschehen. Die beste Förderung der Kreativität in Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur besteht in der Herstellung freizügiger Zugangs- und Nutzungsbedingungen von Wissen. Ebenso eröffnet nur der freie Umgang mit Wissen und Information zukünftigen Generationen die Chance, das Wissen der Vergangenheit zur Kenntnis nehmen und davon Nutzen ziehen zu können.
9. Informationsfreiheit als Bürgerrecht auf politische Beteiligung und transparente Verwaltung . Jeder Mensch muss ohne Diskriminierung Zugang zu Akten, Dokumenten und Registern der öffentlichen Verwaltung haben, insofern nicht grundlegendere öffentliche Interessen oder legitime private Interessen dagegen sprechen. Das Recht auf öffentliche Information muss unter Nutzung der gegenwärtigen medialen Möglichkeiten eingelöst werden. Die durch die informations- und kommunikationstechnologische Entwicklung möglich gewordene Verbreiterung der Wissensbasis für alle macht es erforderlich, dass sich die Bürger aktiv an den politischen Planungs- und Entscheidungsprozessen beteiligen können.
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