4. Sicherung der Privatheit beim Umgang mit Wissen und Information. Wie wir mit den Ressourcen des Wissens umgehen, was wir an Wissen aufnehmen, was wir anderen Menschen mitteilen, gehört in die persönliche Verfügung jedes einzelnen Menschen und darf nicht gegen seinen Willen oder ohne sein Wissen für Zwecke anderer verwendet werden. Niemand soll zur Weitergabe seiner persönlichen Daten genötigt werden. Datensparsamkeit ist der Grundsatz für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Privatheit und Anonymität müssen insbesondere gegenüber Überwachung und Verwertung persönlicher Daten in der Wirtschaft und staatlichen Organisationen geschützt bleiben. Auch muss Privatheit in der Arbeitswelt gegenüber elektronischer Überwachung und Erstellung von Nutzerprofilen der Beschäftigten gesichert werden können.