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CHARTA-FORUM |
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Forum 8: Schutz der Privatheit |
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Charta Version 2.0
§ 9. Schutz der Privatheit beim Umgang mit Wissen und Informationen
Das Recht auf Achtung der Privatheit ist ein Menschenrecht und ist unabdingbar für die freie und selbstbestimmte Entfaltung von Menschen in der Wissensgesellschaft. Die Achtung der Privatheit ermöglicht geleichermaßen die aktive Teilhabe wie auch die Distanznahme von den Möglichkeiten und Angeboten der Gesellschaft. Jeder Mensch hat das Recht, frei zu entscheiden, ob und auf welche Art und Weise er sich informieren und mit anderen kommunizieren will. Dabei ist auch zu gewährleisten, dass jeder sich anonym - aus was für Quellen auch immer – informieren kann. Die Macht privater und staatlicher Akteure über Informationen zu einzelnen Personen und die damit verbundenen Risiken eines manipulativen Zugriffs und der Überwachung sind auf ein gesetzlich legitimiertes Mindestmaß zu beschränken. Über die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe der ihn betreffenden Informationen - durch wen auch immer - soll jeder Mensch selbst verfügen können.
Aktionsplan
- Awareness schaffen
- «Lobby» für Privatheit organiseren/ Lobby-Rolle wahrnehmen
- Medienkompetenz fördern – nicht nur ein System bedienen, sondern auch mit den Risiken (z.B. für die Privatheit) umgehen lernen
- Befähigung zum Selbstdatenschutz fördern (Voraussetzung: Berechtigung dazu)
- Systemschutz postulieren: Implementierung von Privatheitsschutz bereits in die Datenverarbeitungssysteme durch einen Mix von technischen und organisatorischen Regelungen
- Auf der Regulierungsebene ein Zusammenwirken von staatlichem Recht und Selbstregulierung (durch rechtliche Regelungen flankiert oder motiviert: so genannte "regulierte Selbstregulierung") fördern
- Rechtliche Verankerung postulieren
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